Pilzsammelbestimmungen Kantone

Kanton

Schonzeit
(totales Pflückverbot)

Mengenbegrenzung
(kg pro Person / Tag)
Weitere Vorschriften.
von 20h bis 07h 2 kg Die mutwillige Zerstörung von Pilzen ist verboten.
ab 1. Juli 2012 keine Einschränkung 2 kg Organisiertes Pilzsammeln ist verboten (ausgenommen geführte Exkursionen zu Ausbildungszwecken)
keine Einschränkung keine Einschränkung Keine besonderen Bestimmungen.

Dem Familienkonsum
entsprechende Menge.

keine Einschränkung Das Sammeln zu erwerbszwecken benötigt eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes. Mehr als 60 seltene und bedrohte Arten unterliegen einem Sammelverbot.

übrige Kantone: VAPKO - Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane