Pilzsammelbestimmungen Kantone
Kanton |
Schonzeit |
Mengenbegrenzung (kg pro Person / Tag) |
Weitere Vorschriften. |
von 20h bis 07h | 2 kg | Die mutwillige Zerstörung von Pilzen ist verboten. | |
ab 1. Juli 2012 keine Einschränkung | 2 kg | Organisiertes Pilzsammeln ist verboten (ausgenommen geführte Exkursionen zu Ausbildungszwecken) | |
keine Einschränkung | keine Einschränkung | Keine besonderen Bestimmungen. | |
Dem Familienkonsum |
keine Einschränkung | Das Sammeln zu erwerbszwecken benötigt eine Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes. Mehr als 60 seltene und bedrohte Arten unterliegen einem Sammelverbot. | |
übrige Kantone: VAPKO - Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane |