Mitgliederbeiträge

Mitgliederbeiträge

Die Jahresbeiträge werden anfangs April mit dem Murtenpilz an alle  Mitglieder verschickt und betragen:

Einzelmitglied CHF 30.00
Familien CHF 50.00
Passivmitglied  CHF 20.00 pro Person

 

Auszug aus den Statuten:

Art.  5: Pflichten der Mitglieder (ausgenommen Passivmitglieder und Gönner)
1 Jedes Mitglied hat die Pflicht, sich gemäss den Zielsetzungen, Statuten und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verhalten und nach Möglichkeit bei der Verwirklichung der Vereinszwecke mitzuarbeiten.
2 Mit Ausnahme der Ehrenmitglieder, der Mitglieder des Vorstandes und der technischen Kommission ist jedes Mitglied zur Entrichtung des jährlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet.
Art. 6: Verlust der Mitgliedschaft
1 Wer aus dem Verein austreten will, kann dies auf Ende eines Jahres schriftlich erklären.
2 Wer mit der Bezahlung eines Jahresbeitrages in Verzug ist, verliert innert 30 Tagen ab Verzug automatisch seine Mitgliedschaft
3 Mitglieder, die den Interessen des Vereins zuwider handeln oder dessen Ansehen schädigen, können unter Angabe der Gründe auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden.