Mitgliederbeiträge
Mitgliederbeiträge
Die Jahresbeiträge werden anfangs April mit dem Murtenpilz an alle Mitglieder verschickt und betragen:
| Einzelmitglied | CHF 30.00 |
| Familien | CHF 50.00 |
| Passivmitglied | CHF 20.00 pro Person |
Auszug aus den Statuten:
| Art. 5: | Pflichten der Mitglieder (ausgenommen Passivmitglieder und Gönner) |
| 1 | Jedes Mitglied hat die Pflicht, sich gemäss den Zielsetzungen, Statuten und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verhalten und nach Möglichkeit bei der Verwirklichung der Vereinszwecke mitzuarbeiten. |
| 2 | Mit Ausnahme der Ehrenmitglieder, der Mitglieder des Vorstandes und der technischen Kommission ist jedes Mitglied zur Entrichtung des jährlichen Mitgliederbeitrages verpflichtet. |
| Art. 6: | Verlust der Mitgliedschaft |
| 1 | Wer aus dem Verein austreten will, kann dies auf Ende eines Jahres schriftlich erklären. |
| 2 | Wer mit der Bezahlung eines Jahresbeitrages in Verzug ist, verliert innert 30 Tagen ab Verzug automatisch seine Mitgliedschaft |
| 3 | Mitglieder, die den Interessen des Vereins zuwider handeln oder dessen Ansehen schädigen, können unter Angabe der Gründe auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung ausgeschlossen werden. |